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Wichtiger Hinweis
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Gemäß Energieeinsparungsverordnung EnEV müssen alle Heizkessel, die vor dem
1. Oktober 1978 eingebaut wurden, bis zum 31.12.2008 erneuert werden Falls das
noch nicht geschehen ist, sprechen Sie uns an, wir finden eine günstige Lösung. []
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PROFI-TIPPS
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Heizöl oder Erdgas? Niedertemperatur- kessel oder Brennwertkessel? Zentrale oder
dezentrale Warmwasserbereitung? Bodenstehender Kessel oder Wand- therme? []
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Unsere Wartungsveträge für Öl- und Gasfeuerungsanlagen.
Folgende Leistungen sind in der Jahres- Pauschale enthalten:
Programm A
1) Brennerwartung und Brennerreinigung mit bestmöglicher Einregulierung.
2) Kesselreinigung mit Dichtheitsprüfung.
3) Prüfen aller Leitungen, Armaturen und Pumpen im Heiz- und Tankraum.
4) Schnellstmögliche Störungsbeseitigung: Löhne und Materialien werden
berechnet.
5) Probebetrieb der Anlage.
6) Immissionsmessungen mit Protokoll.
7) Einbau von Brenner-Ersatzteilen während der Wartung ohne Berechnung von
Lohnkosten.
8) An-und Abfahrtskosten und Werkzeuggestellung für den Wartungsdienst.
9) Auf Wunsch: Nachfüllen der Heizungsanlage.
10) Sämtliche Beratungen rund um Ihre Heizungsanlage und auf Wunsch
Kostenanschläge.
Endpreis je nach
Anlagengröße: ab € 99,- incl. 19% MwSt.

Programm B
Leistungen wie unter A, zusätzliche Leistungen:
- Bei allen Brennerstörungen werden wochentags Montag- Freitag 7.00 bis 15.00
Uhr
- keine Lohn- und Fahrtkosten berechnet (ausgenommen: Fehlbedienung, fehlendes
- Heizöl, Strom- und Gasunterbrechung, defekte oder falsch eingestellte
Regelungen).
- Außerhalb o.g. Zeiten werden nur die tariflichen Überstunden-Zuschläge
berechnet.
Endpreis je nach
Anlagengröße: ab € 184,- incl. 19% MwSt.

Programm C
Leistungen wie unter A und B, zusätzliche Leistungen:
- Eine weitere Wartung wie im Programm A beschrieben, jedoch ohne Pos.2) und 6)
- außerdem werden bei Ölbrennern keine Düsen und Ölfiltereinsätze berechnet.
Endpreis je nach Anlagengröße: ab € 241,- incl. 19% MwSt.

Für jeden Besuch melden wir uns telefonisch oder schriftlich an. Terminwünsche
unserer Kunden werden grundsätzlich beachtet.
Bei mehreren Anlagen auf einem Grundstück kann ein Nachlass vereinbart werden.
Bitte fordern Sie einen Wartungsvertrag entsprechend Ihren Wünschen an!
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